Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz? – Alles, was Unternehmen 2025 wissen müssen

Das Barrierefreiheitsgesetz - Die neue digitale Pflicht

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das sogenannte Barrierefreiheitsgesetz in Kraft – offiziell als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bezeichnet – und bringt tiefgreifende Veränderungen für alle digitalen Angebote mit sich. Wer also heute noch fragt: Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?, wird sich spätestens im kommenden Jahr mit klaren rechtlichen Vorgaben konfrontiert sehen. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich und nutzbar zu machen. Damit setzt Deutschland eine zentrale Richtlinie der Europäischen Union um: den EU Accessibility Act, der in Deutschland nun konkretisiert wurde. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem Webseiten, Online-Shops, E-Book-Plattformen, Banking-Dienste, Ticketautomaten sowie Soft- und Hardwareprodukte, die künftig barrierefrei gestaltet werden müssen.

Für viele Unternehmen im digitalen Bereich bedeutet das eine Herausforderung, aber auch eine Chance zur Inklusion und Marktöffnung. Rund zwei Drittel aller deutschen Online-Shops sind derzeit noch nicht barrierefrei – eine Zahl, die sich in den nächsten Monaten drastisch ändern muss. Denn wer bis zur gesetzlich festgelegten Frist keine barrierefreien digitalen Angebote vorweist, riskiert nicht nur hohe Bußgelder von bis zu 100.000 €, sondern auch Abmahnungen und Vertriebsverbote. Die gute Nachricht: Es gibt klare Kriterien und praxisnahe Lösungsansätze, um digitale Barrierefreiheit effektiv umzusetzen. In diesem Artikel beleuchten wir, was genau das Barrierefreiheitsgesetz regelt, für wen es gilt, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind – und wie Unternehmen sich jetzt bestmöglich vorbereiten können.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz? Definition, Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des EU Accessibility Act und definiert erstmals umfassend, was digitale Barrierefreiheit konkret bedeutet. Die zentrale Definition findet sich in § 3 Absatz 1 des Gesetzestextes: Produkte und Dienstleistungen gelten dann als barrierefrei, wenn sie „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind. Diese gesetzliche Vorgabe bildet die Grundlage für alle digitalen Angebote, die ab dem 28. Juni 2025 entsprechend angepasst werden müssen. Die Verpflichtung betrifft laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Endnutzer bereitstellen – etwa im Bereich E-Commerce, mobile Apps, Bankterminals oder Hardwareprodukte mit interaktiven Funktionen. Wer sich also fragt: Was ist das Barrierefreiheitsgesetz, stößt auf eine klare Zielsetzung – gleiche digitale Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Wen betrifft das Barrierefreiheitsgestz?

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen, insbesondere den Online-Handel, Softwarelösungen, Computertechnik, E-Book-Anbieter, Fahrkartenautomaten und Online-Banking-Angebote. Damit schafft das Gesetz einen einheitlichen Standard im europäischen Binnenmarkt und ersetzt bisherige, teils widersprüchliche nationale Regelungen. Ziel ist es, Barrieren im digitalen Alltag abzubauen und die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen. Eine Besonderheit stellt die Ausnahmeregelung dar: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind vom Gesetz ausgenommen – es sei denn, sie arbeiten im Bereich digitaler Dienstleistungen für Endverbraucher.

Das reicht von einer kontrastreichen, gut lesbaren Schrift auf Webseiten über einfache Satzstrukturen bis hin zu Untertiteln in Videos, Alt-Texten für Bilder und der Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader. Auch Farbauszeichnungen für Call-to-Actions (CTAs) und die Möglichkeit, Formulare ohne Maus auszufüllen, gehören zu den Standards. Mit dem BFSG wird also erstmals verbindlich geregelt, wie digitale Produkte und Services in Deutschland inklusiv gestaltet sein müssen – eine Entwicklung, die nicht nur gesetzlich verpflichtend ist, sondern auch den Anspruch an moderne Usability widerspiegelt.

Icon barrierefreiheit

Der Nutzen für Unternehmer

Die Frage Was ist das Barrierefreiheitsgesetz lässt sich nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich beantworten – denn der Nutzen für Unternehmen ist größer, als viele auf den ersten Blick annehmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zwingt digitale Anbieter nicht nur zu Anpassungen, sondern öffnet zugleich neue Zielgruppen, Märkte und Innovationspotenziale. Menschen mit Behinderungen stellen in der EU über 80 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten dar – und digitale Barrierefreiheit ermöglicht ihnen erstmals uneingeschränkten Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen. Unternehmen, die ihre Webseiten, Online-Shops und digitalen Services entsprechend gestalten, verbessern damit ihre Reichweite, Reputation und letztlich auch ihre Conversion-Raten.

Auch funktional bringt das Gesetz eine klare Struktur mit sich. Es definiert genau, welche Anforderungen digitale Angebote erfüllen müssen: von Kontrasten und Textstrukturen über Bildbeschreibungen und Videountertitel bis hin zur Navigierbarkeit per Tastatur. Damit geht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG weit über freiwillige Usability-Empfehlungen hinaus – es schafft einen verbindlichen technischen und gestalterischen Standard. Die Funktionalität betrifft dabei nicht nur das Frontend, sondern auch CMS-Systeme, Shopsysteme, Checkout-Prozesse, PDF-Dokumente oder Newsletter-Formate.

Gleichzeitig fördert das Gesetz die Vereinheitlichung innerhalb der EU. Durch die Umsetzung des EU Accessibility Act Deutschland ergeben sich grenzüberschreitende Vorteile für Unternehmen: Wer seine digitalen Produkte nach dem deutschen BFSG anpasst, erfüllt damit gleichzeitig die Barrierefreiheitsanforderungen in allen EU-Staaten. So wird nicht nur der Zugang für Nutzer erleichtert, sondern auch die Marktzulassung für Anbieter vereinfacht – ein funktionaler Hebel für wirtschaftliches Wachstum.

Vorteile und Nachteile für digitale Anbieter

Einer der größten Vorteile liegt in der verbesserten Nutzerfreundlichkeit. Barrierefreie Webseiten und Online-Angebote sind nicht nur für Menschen mit Behinderung leichter zugänglich, sondern oft auch für ältere Menschen, mobile Nutzer oder Menschen mit temporären Einschränkungen. Das führt zu einer insgesamt besseren User Experience, niedrigeren Absprungraten und höheren Abschlussquoten – ein echter Pluspunkt für den digitalen Erfolg.

Ein weiterer Vorteil ist die rechtliche Sicherheit: Wer die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt, schützt sich aktiv vor Abmahnungen, Bußgeldern oder Vertriebsverboten. Zudem fördert das Gesetz eine inklusive Unternehmenskultur, die von Verbrauchern zunehmend positiv wahrgenommen wird. Auch im Wettbewerb kann digitale Barrierefreiheit ein Differenzierungsmerkmal sein – insbesondere, weil viele Konkurrenten die Vorgaben noch nicht umsetzen.

Dennoch bringt das Gesetz auch Herausforderungen mit sich. Die technische Umsetzung kann – je nach Ausgangslage – kostenintensiv und komplex sein. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die keine spezialisierten Agenturen beschäftigen, müssen sich oft tief in die Materie einarbeiten. Zwar sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz teilweise vom Gesetz ausgenommen, doch das schützt nicht vor dem Reputationsrisiko. Wer sichtbar barrierefrei agiert, punktet bei einer wachsenden und gut vernetzten Zielgruppe. Der EU Accessibility Act Deutschland setzt hierfür den gesamteuropäischen Rahmen – Unternehmen, die ihn nicht einhalten, könnten mittelfristig auch auf dem internationalen Markt an Glaubwürdigkeit verlieren.

Relevanz für den digitalen Markt in Deutschland und Europa

Die Relevanz der Frage Was ist das Barrierefreiheitsgesetz reicht weit über juristische Rahmenbedingungen hinaus. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen tiefgreifenden Wandel in der digitalen Kommunikation: Es fordert, dass digitale Angebote für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – zugänglich gemacht werden müssen. In einer Zeit, in der Online-Services, E-Commerce und digitale Behördenportale zum Alltag gehören, ist Barrierefreiheit ein entscheidender Faktor gesellschaftlicher Teilhabe. Für Unternehmen aus dem digitalen Bereich hat das Gesetz unmittelbare Auswirkungen. Es verändert nicht nur technische Anforderungen, sondern wird auch zunehmend zur strategischen Voraussetzung für Sichtbarkeit, Vertrauen und wirtschaftlichen Erfolg.

Rund zwei Drittel aller deutschen Webshops sind noch nicht barrierefrei, was einen klaren Wettbewerbsvorteil für Anbieter, die rechtzeitig reagieren bietet.

  • Barrierefreiheit wird zunehmend zum Kriterium bei Fördermitteln, Ausschreibungen und Zertifizierungen.
  • Das BFSG basiert auf dem EU Accessibility Act Deutschland – dadurch gelten die technischen Standards auch grenzüberschreitend in der gesamten
  • Unternehmen profitieren von Rechtssicherheit beim Eintritt in andere EU-Märkte.
  • Die Einhaltung der Vorgaben stärkt die Wahrnehmung als zukunftsfähiger, verantwortungsbewusster Anbieter.

     

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist somit weit mehr als eine regulatorische Pflicht. Es schafft einen Rahmen, der sowohl digitale Teilhabe als auch unternehmerisches Wachstum fördert – national und europaweit.

Was für Konsequenzen bekommen Unternehmen bei Nichtbeachtung der Barrierefreiheit?

Wer sich heute noch fragt: Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?, sollte sich schnellstmöglich mit den Risiken bei Nichteinhaltung auseinandersetzen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht ab dem 28. Juni 2025 klare Sanktionen für Unternehmen vor, die ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten. Die Bußgelder können bis zu 100.000 € betragen. Zusätzlich drohen Abmahnungen, Vertriebsverbote und ein erheblicher Reputationsverlust. Vor allem Online-Shops, digitale Plattformen und Anbieter von Software oder E-Books stehen im Fokus der Kontrolle. Regelmäßige Überprüfungen sowie die Möglichkeit für Verbraucher, Barrieren zu melden, erhöhen das Risiko zusätzlich.

Ein besonders hohes Risiko besteht für Unternehmen, die aktuell auf veraltete technische Strukturen oder schwer anpassbare Systeme setzen. Die notwendige Umstellung auf barrierefreie Webstandards wie Kontraste, Alt-Texte, Tastaturnavigation oder einfache Sprache kann – abhängig von Komplexität und Ressourcen – zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Dennoch sollte die Anpassung nicht als Last, sondern als Zukunftsinvestition verstanden werden. Das Gesetz eröffnet nämlich nicht nur Pflichten, sondern auch die Chance zur digitalen Weiterentwicklung und zur Erschließung neuer Zielgruppen.

Als Alternative zur vollständigen Eigenumsetzung bieten sich externe Dienstleister, spezialisierte Agenturen oder zertifizierte Tools an. Diese helfen, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes BFSG effizient umzusetzen. Für kleinere Anbieter oder Start-ups, die unter die Ausnahmeregelung fallen, kann es sinnvoll sein, sich trotzdem freiwillig an die Standards zu halten – gerade im Hinblick auf zukünftige Skalierung. Denn der EU Accessibility Act Deutschland gilt europaweit und wird mittelfristig auch indirekt Einfluss auf Kooperationsmöglichkeiten, Investorenerwartungen oder Plattformintegrationen haben.

Fazit und Ausblick für digitale Unternehmen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Barrierefreiheitsgesetz für Unternehmen im digitalen Raum ab 2025 zur unternehmerischen Pflicht und strategischen Chance zugleich wird. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen Webseiten, Online-Shops, digitale Anwendungen und Kommunikationsmittel so gestaltet werden, dass sie ohne Einschränkungen nutzbar sind – auch für Menschen mit Seh-, Hör-, Mobilitäts- oder kognitiven Beeinträchtigungen. Wer sich rechtzeitig mit den Anforderungen befasst, kann nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch neue Zielgruppen ansprechen, die Benutzerfreundlichkeit verbessern und die eigene Marke stärken.

Das Gesetz steht exemplarisch für eine Entwicklung, die in der gesamten EU an Bedeutung gewinnt: Mit dem EU Accessibility Act Deutschland wird ein gemeinsamer Rahmen geschaffen, der grenzüberschreitende digitale Standards etabliert. Die Relevanz reicht damit weit über nationale Vorgaben hinaus – auch internationale Märkte, Investoren und Partner achten zunehmend auf barrierefreie Prozesse. Besonders für Unternehmen, die im Onlinehandel, in der Softwareentwicklung oder im Dienstleistungsbereich aktiv sind, ist das BFSG deshalb nicht nur eine rechtliche Vorschrift, sondern eine Zukunftsinvestition.

Jetzt gilt es, bestehende Systeme zu analysieren, barrierefreie Standards technisch wie inhaltlich umzusetzen und das Thema im Unternehmen strategisch zu verankern. Wer handelt, statt zu warten, wird im digitalen Wettbewerb von morgen nicht nur mit Rechtskonformität, sondern auch mit Sichtbarkeit, Vertrauen und wirtschaftlichem Erfolg belohnt.

👉🏻 Aktion Mensch

👉🏻 Bundesministerium für Arbeit und Soziales

👉🏻 Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Warum ist das Barrierefreiheitsgesetz für digitale Anbieter so wichtig?

Das Barrierefreiheitsgesetz – offiziell Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – stellt sicher, dass digitale Angebote wie Webseiten, Online-Shops oder Softwarelösungen auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung bis zum 28. Juni 2025, sondern auch die Chance, neue Zielgruppen zu erreichen, rechtliche Risiken zu vermeiden und ihre digitale Präsenz zukunftssicher aufzustellen.

Um Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen und den EU Accessibility Act umzusetzen.

Für Unternehmen mit digitalen Angeboten, insbesondere im E-Commerce, Softwarebereich und digitalen Dienstleistungen – ausgenommen Kleinstunternehmen mit <10 Mitarbeitenden oder <2 Mio. € Umsatz.

 Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, Abmahnungen oder Vertriebsverbote. Außerdem kann ein Imageschaden entstehen.