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Grundsteuerreform- Grundsteuererklärung erklärt für Eigenheimbesitzer

Grundsteuerreform einfach erklärt.

Grundsteuerreform: Was war da los?

36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu bewertet werden. Im Zuge dieser Grundsteuerreform mussten Grundstückseigentümer eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ bis zum 31. Januar 2023 abgeben. Die Daten dieser Grundsteuererklärung sind dann die Basis für eine ab 2025 gültige Berechnung der neuen Grundsteuer in Deutschland.

Bevor wir uns mit der Reform auseinandersetzen, erläutern wir vorerst, worum es bei der Grundsteuer an sich geht:

1. Worum handelt es sich bei der Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

2. Warum ist die Steuer so wichtig?

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es jährlich fast 15 Mrd. Euro. Damit zählt die Grundsteuer zu einer der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren. Zudem werden von diesen Mitteln wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken gesteckt.

3. Bis wann musste die Erklärung abgegeben werden?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts musste bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.

4. Warum gab es die Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer wurde in Deutschland seit Jahrzehnten nach völlig veralteten Werten berechnet. Diese sogenannten Einheitswerte wurden in Westdeutschland letztmals 1964 festgesetzt. In Ostdeutschland wurde nach der Wiedervereinigung sogar auf die Werte aus dem Jahr 1935 zurückgegriffen. Dabei schreibt das Bewertungsgesetz eine Aktualisierung im Sechs-Jahres-Turnus vor. Deshalb spiegeln die Einheitswerte vieler Immobilien die Wertentwicklung der vergangenen Jahrzehnte in keiner Weise wider.

Das führte dazu, dass viele Eigentümer übermäßig stark belastet wurden, während andere, gemessen am aktuellen Wert, viel zu wenig Steuer zahlten. So konnten für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage sehr große Unterschiede bei der Grundsteuer entstehen.

5. Warum musste man überhaupt eine Grundsteuererklärung abgeben?

Prinzipiell lässt sich sagen, dass die Grund­steu­er­er­klä­rung notwendig ist, damit Gemeinden und Kommune genügend Mittel zu Verfügung stehen, um in öffentliche Einrichtungen investieren zu können. Allerdings ist auch klar, dass die für die Feststellungserklärung benötigten Daten den Behörden zumeist schon vorliegen. Warum also dann die Verpflichtung für Grundstücksbesitzer, die Erklärung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 abzugeben? Und das in der Regel auch noch vollelektronisch über das Elster-System.

Den Grund dafür liefert das Bundesfinanzministerium auf seiner FAQ-Seite: „Zum ersten Hauptfeststellungsstichtag der neuen Grundsteuerwerte (1. Januar 2022) konnte noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren angeboten werden. Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung nicht in elektronisch verwertbarer Form vor, sodass diese mit Hilfe einer elektronischen Steu­er­er­klä­rung bei den Eigentümer*innen des Grundbesitzes erhoben werden müssen.“ 

Kurz zusammengefasst: Du musst als Eigentümer die Daten für die Finanzverwaltung zusammentragen und im besten Fall (für das Finanzamt) die Grundsteuererklärung auch noch elektronisch übermitteln. Weil die Behörden die Digitalisierung verschlafen haben.