Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die digitale Zugänglichkeit zur Pflicht. Unternehmen sind künftig verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Dazu zählen unter anderem Webseiten, Online-Shops, mobile Apps, Selbstbedienungsterminals sowie digitale Geräte wie E‑Reader, Bankautomaten oder Zahlungssysteme.

Das Gesetz verfolgt ein klares Ziel: Es soll die digitale Teilhabe für alle Menschen gewährleisten. Für Unternehmen bedeutet das eine klare Verantwortung – wer digitale Angebote bereitstellt, muss sicherstellen, dass diese ohne Barrieren zugänglich sind. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert spürbare rechtliche und wirtschaftliche Folgen.

Was regelt das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überführt europäische Vorgaben zur digitalen­ Barrierefreiheit in deutsches Recht. Das Gesetz betrifft eine breite Palette digitaler Angebote. Dazu gehören beispielsweise:
  • Webseiten und E-Commerce-Plattformen

  • Mobile Anwendungen

  • Messenger-Dienste und digitale Kundenkommunikation

  • Buchungs-, Zahlungs- und Informationssysteme im Personenverkehr

  • Selbstbedienungsterminals wie Bank- oder Fahrkartenautomaten

  • Digitale Geräte wie Tablets, Lesegeräte und Kassensysteme

Die Anforderungen betreffen sowohl technische als auch inhaltliche Aspekte – etwa­ Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste, semantisch korrektes HTML, Unterstützung für Screenreader, verständliche Texte sowie funktionierende Alternativtexte für visuelle Inhalte. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Transparenz: Unternehmen müssen öffentlich darlegen, wie barrierefrei ihre Angebote tatsächlich sind. Diese sogenannte Barrierefreiheitserklärung muss leicht zugänglich sein und eine Kontaktmöglichkeit bieten, um bestehende Barrieren zu melden.
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Zwei Personen setzen Puzzleteile zusammen vor Zahnrädern.

Wer is betroffen?

Die Regelungen gelten für Hersteller, Händler und Dienstleistungsanbieter. Ob ein Angebot physisch oder digital bereitgestellt wird, ist dabei unerheblich. Auch Unternehmen, die lediglich digitale Geräte vertreiben oder Software verkaufen, sind zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Für Kleinstunternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen – allerdings nur im Dienstleistungsbereich und nur dann, wenn bestimmte Umsatz- und Mitarbeitergrenzen nicht überschritten werden. Wer digitale Produkte vertreibt, ist unabhängig von der Unternehmensgröße zur Umsetzung verpflichtet.

Auch für Unternehmen im B2B-Segment kann das Gesetz relevant werden. Etwa dann, wenn Kunden über Geschäftspartner auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen und daraus rechtliche Schritte entstehen.

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Umsetzungspflicht und Fristen

Für neue digitale Angebote gilt: Sie müssen den gesetzlichen Anforderungen unmittelbar entsprechen. Für bestehende Systeme und Plattformen gibt es Übergangsregelungen, die eine schrittweise Anpassung ermöglichen. Bei bestimmten Geräten – beispielsweise Ticketautomaten – gelten zum Teil verlängerte Fristen.

Allerdings sollte man die zeitliche Flexibilität nicht überschätzen. Barrierefreiheit ist ein komplexes Thema, das nicht kurzfristig gelöst werden kann. Wer sich zu spät damit beschäftigt, läuft Gefahr, aufwändige Nachbesserungen, operative Engpässe oder technische Kompromisse in Kauf nehmen zu müssen. Eine frühzeitige Planung sichert hier langfristig Stabilität.

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Folgen bei Nichtbeachtung

Die Einhaltung des Gesetzes wird durch zuständige Behörden überwacht. Unternehmen, die die Anforderungen nicht umsetzen, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Dazu zählen:

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Interessenvertretungen

  • Vertriebsverbote für nicht-konforme Produkte

  • Reputationsverluste durch negative Berichterstattung

  • Risiken bei Partnerschaften oder Ausschreibungen

Auch Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, Verstöße zu melden und Beschwerden einzureichen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Intransparenz oder Nicht-Umsetzung nicht folgenlos bleibt.

deine Stärken

Warum Barrierefreiheit auch wirtschaftlich relevant ist

Barrierefreiheit ist längst kein reines Compliance-Thema mehr. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Nutzererfahrung, auf Reichweite und nicht zuletzt auf den Unternehmenserfolg.

Ein barrierefreies digitales Angebot ist für alle Nutzer einfacher zugänglich – nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Personen mit temporären Einschränkungen, ältere Menschen oder Nutzer mobiler Endgeräte. Gleichzeitig erfüllen barrierefreie Websites viele Kriterien, die auch für Suchmaschinenoptimierung und Conversion-Optimierung entscheidend sind: saubere Struktur, klare Navigation, gut lesbare Inhalte.

Wer frühzeitig in Barrierefreiheit investiert, handelt vorausschauend, erschließt neue Zielgruppen und stärkt die eigene Position im Markt. Die gesetzliche Verpflichtung macht das Thema unumgänglich – die strategischen Vorteile machen es lohnenswert.

FAQ

Teilweise. Bei Dienstleistungen gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €. Bei physischen Produkten gelten diese Ausnahmen nicht.

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören z. B. verständliche Inhalte, ausreichender Farbkontrast, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Damit eine Website als barrierefrei gilt, muss sie bestimmten technischen Regeln folgen. Die wichtigste Grundlage ist die Norm EN 301 549. Sie legt fest, was bei digitalen Angeboten beachtet werden muss, damit sie für alle Menschen zugänglich sind – auch für blinde, gehörlose oder motorisch eingeschränkte Personen.

Dazu gehören zum Beispiel klare Texte, gute Lesbarkeit, einfache Bedienung (auch ohne Maus) und dass Inhalte von Vorleseprogrammen (Screenreadern) verstanden werden können.

Zusätzlich gibt es internationale Regeln namens WCAG 2.1, die genau erklären, wie Websites aufgebaut sein sollten. In Deutschland gilt außerdem die BITV 2.0, die diese Regeln in deutsches Recht überträgt.