Förderprogramm BAFA – Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten
Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter).
- allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- spezielle Beratungen, welche ergänzend zur allgemeinen Beratung gewählt werden können
- Unternehmenssicherungsberatung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- die Berater müssen bei der BAFA gelistet sein (Qualitätsnachweis über die Planung, Arbeits- und Organisationsabläufe und richtlinienkonforme Durchführung)
- Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter)
- Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen
- (anteiliger) nicht rückzahlbarer Zuschuss der Beratungskosten
- vor Antragstellung muss ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden | ACHTUNG: aktuell nicht notwendig bis 31.12.2020 (Corona-Krise)
- Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform der BAFA
- Leitstelle prüft den Antrag
- Beratungsvertrag wird geschlossen
- nach Durchführung muss ein Verwendungsnachweis online eingereicht werden (innerhalb von 6 Monaten)
- die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch die BAFA
- Bemessungsgrundlage sind die Beratungskosten bis 3.000 EUR | ACHTUNG: aktuell 4.000 EUR (Corona-Krise)
- der Fördersatz beträgt 90% | ACHTUNG: aktuell 100% (Corona-Krise)
- der Zuschuss beträgt 2.700 EUR | ACHTUNG: aktuell 4.000 EUR (Corona-Krise)
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