- allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- spezielle Beratungen, welche ergänzend zur allgemeinen Beratung gewählt werden können
- Unternehmenssicherungsberatung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- Die Berater müssen bei der BAFA gelistet sein (Qualitätsnachweis über die Planung, Arbeits- und Organisationsabläufe und richtlinienkonforme Durchführung)
- Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
- Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen
- (anteiliger) nicht rückzahlbarer Zuschuss der Beratungskosten
- Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform der BAFA
- Leitstelle prüft den Antrag
- Beratungsvertrag wird geschlossen
- nach Durchführung muss ein Verwendungsnachweis online eingereicht werden (innerhalb von 6 Monaten)
- die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch die BAFA
- Bemessungsgrundlage sind die Beratungskosten bis 3.000 EUR
- der Fördersatz variiert je nach Bundesland und Region zwischen 50% und 80%
- der Zuschuss leitet sich entsprechend ab und kann maximal zwischen 1.500 EUR und 2.400 EUR liegen